Wann braucht ein Haus eine Kleinkläranlage?
Bei den meisten Grundstücken wird das Abwasser über das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde in die örtliche Kläranlage geleitet. Allerdings können nicht alle Grundstücke an die Kanalisation angeschlossen werden. Gerade im ländlichen Raum kann es vorkommen, dass sich ein Anschluss an den Abwasserkanal nicht lohnt. Trotzdem muss natürlich auch dort das Abwasser ordentlich entsorgt werden.
Bei einer Kleinkläranlage handelt es sich um eine Abwasserbehandlungsanlage, die häusliches Abwasser reinigen kann. Davon kann sie bis zu rund acht Kubikmetern pro Tag verarbeiten. Für vier bis 50 Personen, das Maximum an Bewohnern, für die eine Kleinkläranlage eingesetzt werden kann, dürfen pro Tag und Bewohner somit 150 Liter an Abwasser anfallen – aus Toilette, Dusche, Waschmaschine und Co. Um es verlässlich zu reinigen, muss dieses Schmutzwasser in einem solchen Fall in die Kleinkläranlage eingeleitet werden. Hier ist zu beachten, dass es sich bei Sammelgruben ohne Abfluss bzw. Faulgruben im Garten nicht um Kleinkläranlagen handelt. Die örtlichen Anforderungen geben vor, was Ihre Kleinkläranlage leisten muss. Schließlich will niemand das Abwasser aus der Toilette oder den Reinigungsschaum aus der Waschmaschine einfach so im Bach oder im Grundwasser vorfinden.



