Wartung von Kleinkläranlagen
Jeder Käufer oder Inhaber einer Kleinkläranlage möchte, dass seine Anlage lange betrieben werden kann und dass sie ihre Aufgaben erfüllt. Damit dies gewährleistet wird, muss die Kleinkläranlage gewartet werden. Nur so kann sie korrekt arbeiten und die Umwelt wird weniger belastet.
Länderspezifische Verordnungen schreiben in der Regel den Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem geeigneten Fachbetrieb vor. Dies trifft auch zu, wenn eine Neubauanlagen oder eine nachgerüstete Kleinkläranlage vom Staat gefördert wird.
Wie oft muss die Wartung der Kleinkläranlage durchgeführt werden?
Die Anzahl der durchzuführenden Wartungen richtet sich nach den Angaben der bauaufsichtlichen Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik.
Die untere Wasserbehörde kann jedoch auch abweichende Wartungsintervalle vorgeben. In der Regel müssen technische Kleinkläranlagen mindestens zweimal im Jahr gewartet werden. Unsere Wartungen entsprechen der bauaufsichtlichen Zulassung.
Unsere Wartungen beinhalten
- Kontrolle des baulichen Zustands und des Betriebszustandes der Anlage
- Überprüfung der Wirksamkeit der Kleinkläranlage durch chemische und physikalische Analysen



